Jahreshauptversammlung verschoben – Einladung zum 24.11.2026

Die für den 3. November 2026 geplante Jahreshauptversammlung wird verschoben. Wir laden neu ein: Dienstag, 24.11.2026, 19:30 Uhr, Altes Rathaus Zellhausen.

Liebe Mitglieder,

die für Dienstag, den 3. November 2026, geplante Jahreshauptversammlung der Zellhäuser Fastnachtsnarren 1977 e. V. findet nicht statt und wird verschoben.

Durch einen formellen Fehler hat unsere Einladung satzungsgemäß leider nicht alle Mitglieder erreicht. Da uns wichtig ist, dass jedes Mitglied rechtzeitig informiert ist und teilnehmen kann, laden wir neu ein:

Einladung zur ZFN-Mitgliederversammlung am 24.11.2026

Dienstag, 24.11.2026, 19:30 Uhr
Altes Rathaus Zellhausen (Sitzungssaal), Rathausstraße 2, 63533 Mainhausen

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Totenehrung
  3. Bericht des Ersten Vorsitzenden
  4. Bericht des Rechners
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstands
  7. Wahl eines Kassenprüfers / einer Kassenprüferin
  8. Abstimmung zur Satzungsänderung § 3 Abs. 6 (Übungsleiterpauschale für Trainerinnen und Trainer, siehe Anlage 1)
  9. Ehrung von fördernden Mitgliedern
  10. Anträge
  11. Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung können bis zum 17.11.2026 schriftlich beim Vereinsvorsitzenden eingereicht werden:
Erik Ulrich, Danziger Str. 1, 63533 Mainhausen
E-Mail: erikulrich@gmx.de

Anlage 1: Geplante Satzungsänderung § 3 Abs. 6

Es geht um die Möglichkeit, eine Übungsleiterpauschale für Trainerinnen und Trainer zu gewähren. Nach der aktuellen Satzung ist die Tätigkeit unserer Trainerinnen und Trainer generell ehrenamtlich, also ohne Aufwandsentschädigung. Da das Training mittlerweile nahezu ganzjährig und mit erheblichem Zeitaufwand stattfindet, möchte der Vorstand die Satzung entsprechend ändern.

Aktueller Satzungstext

Alle Mitglieder des Vereins führen die im Interesse des Vereins übernommen Aufgaben ehrenamtlich aus und erhalten für ihre Tätigkeit keine Entlohnung. Aufwendungen, welche die Mitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeit machen, werden nach Absprache mit dem Geschäftsführenden Vorstand vom Verein ersetzt.

Vorgeschlagene Neufassung

Alle Mitglieder des Vereins führen die im Interesse des Vereins übernommen Aufgaben ehrenamtlich aus und erhalten für ihre Tätigkeit keine Entlohnung. Ausgenommen hiervon sind die Trainer/innen der Tanzgruppen, welche für ihre Trainertätigkeit eine finanzielle Übungsleiterpauschale erhalten können. Die Höhe dieser Pauschale als auch der begünstigte Personenkreis wird vom geschäftsführenden Vorstand festgelegt. Ein Rechtsanspruch auf die Übungsleiterpauschale besteht nicht. Der Vorstand kann die Vergütung ohne Nennung von Gründen jederzeit einstellen. Aufwendungen für Sachmittel, welche die Mitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeit machen, werden nach Absprache mit dem Geschäftsführenden Vorstand vom Verein ersetzt.

Vielen Dank für Euer Verständnis!

Mit närrischen Grüßen
Zellhäuser Fastnachtsnarren 1977 e. V.
Erik Ulrich, 1. Vorsitzender

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