Zugordnung

Die Zugordnung dient der Sicherheit und dem geordneten Ablauf des ZFN-Fastnachtszuges und ist für alle Zugteilnehmer bindend. Sie soll Gefahren und Unfälle verhüten. Wer sie nicht beachtet, kann mit seiner Gruppe vom Zug ausgeschlossen werden.

Teilnehmen darf, wer ordnungsgemäß beim Veranstalter gemeldet ist. Über die Teilnahme entscheidet der ZFN.

Aufstellung

  • Die Aufstellung erfolgt ab 13:00 Uhr in der Industriestraße in Zellhausen.
  • Jede Gruppe hat einen fest zugewiesenen Aufstellplatz, ausgewiesen im Seitenbereich der Industriestraße. Die Zugnummer gibt es beim Zugmarschall.
  • Wagen werden hintereinander aufgestellt, nicht nebeneinander. Zwischen ihnen muss eine Rettungsgasse von 3,5 m frei bleiben.
  • Die Fahrer bleiben bei ihren Fahrzeugen.

Zugweg

Zugbeginn ist um 14:01 Uhr. Ein Fahrzeug der Polizei führt den Zug über die gesamte Strecke.

Industriestraße – Babenhäuser Straße – Bahnhofstraße – Steinweg – Schulstraße – Heinrich-Heine-Straße – Rathausstraße – Grundstraße – Babenhäuser Straße – Bürgerhausparkplatz.

Auflösung des Zuges

  • Der Zug löst sich in der Babenhäuser Straße auf Höhe des Bürgerhausparkplatzes auf.
  • Fußgruppen laufen über die Wiesenstraße und den Parkplatz am Bürgerhaus ab.
  • Fastnachtswagen fahren sofort weiter und steuern direkt die Industriestraße an. Nur dort steigen die Teilnehmer ab, und nur dort dürfen die Wagen bei Bedarf im Seitenstreifen parken.
  • Die Babenhäuser Straße muss frei bleiben: kein Halten, kein Abstellen, kein Ein- oder Ausstieg von den Wagen.
  • Die Zugstrecke ist zügig zu räumen, damit Durchgangsstraßen und Busverkehr schnell wieder frei werden.

Während des Zuges

  • Den Weisungen von Polizei, Ordnungsamt und Zugordnern ist Folge zu leisten.
  • Die vorgegebene Strecke darf während des Umzuges nicht verlassen werden.
  • Der Zug wird geschlossen gehalten. Jede Gruppe achtet selbst darauf, dass keine größeren Lücken entstehen – Lücken reißen den Zug auseinander und verärgern die Zuschauer.
  • Teilnehmende Kinder müssen unter Aufsicht mindestens einer geeigneten erwachsenen Person stehen.
  • Offenes Feuer und offene Flammen sind untersagt.
  • Aufgestellte Sperrgitter, Absperrungen und Beschilderungen dürfen nicht weggeräumt oder geöffnet werden. Auf andere Verkehrsteilnehmer ist Rücksicht zu nehmen.
  • Die Feuerwehrbedarfsanfahrt in der Babenhäuser Straße ist zwingend freizuhalten.

Alkohol und Jugendschutz

  • Für alle Fahrer gilt die 0-Promille-Grenze. Auch Ordner und Sicherungskräfte verzichten auf Alkohol.
  • Wir bitten alle Zugteilnehmer, möglichst bis nach dem Umzug auf Alkohol zu verzichten. Alkoholisierte Teilnehmer können von der Zugteilnahme ausgeschlossen werden.
  • Das Jugendschutzgesetz gilt in vollem Umfang. Das Mitführen und Abgeben harter Alkoholika (Schnaps, Branntwein, Wodka, Alkopops) von und an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten, ebenso der Ausschank von Bier und Wein an unter 16-Jährige (§ 9 JuSchG).
  • Mit Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt ist jederzeit zu rechnen. Erwachsene haben eine Vorbildfunktion und achten auf die Einhaltung.

Wurfmaterial und Müll

  • Wurfmaterial darf nur so geworfen werden, dass für die Zuschauer kein Verletzungsrisiko entsteht. Achtet besonders auf Kinder.
  • Nicht in den Wagenbereich und nicht auf die Fahrbahn werfen – sonst treten Kinder und Erwachsene zwischen die Fahrzeuge.
  • Die Ausgabe von Glasbehältnissen ist untersagt. Bitte führt gar keine Glasbehälter mit.
  • Alu- und Kunststoffschnipsel sowie Glitter sind verboten. Erlaubt ist nur biologisch abbaubares Konfetti, und das in Maßen.
  • Verpackungen und anderer Müll werden auf dem Wagen zurückgeführt. Für die Entsorgung ist jede Gruppe selbst verantwortlich. Am Zugweg darf kein Abfall entsorgt werden.

Fastnachtswagen

Fahrzeug und Fahrer

  • Motorbetriebene Fahrzeuge müssen der Straßenverkehrszulassung entsprechen und ausreichenden Versicherungsschutz nachweisen können. Wir empfehlen, die Umzugswagen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abnehmen zu lassen.
  • Gefahren wird ausschließlich mit Schrittgeschwindigkeit.
  • Die Fahrer brauchen die nötige Fahrerlaubnis und müssen Erfahrung mit dem Fahrzeug haben. Halter landwirtschaftlicher Zugmaschinen melden die Teilnahme ihrer Haftpflichtversicherung.
  • Es darf höchstens ein Anhänger gezogen werden.
  • Bei An- und Abfahrt außerhalb des Veranstaltungsraums dürfen keine Personen auf den Wagen mitfahren.

Aufbau

  • Wagen und Aufbauten müssen stabil und sicher gebaut und fest mit Fahrzeug oder Anhänger verbunden sein.
  • Längsseiten und Heck werden mit einer festen Schürze verkleidet, die über die Räder reicht. Abstand Boden bis Schürze: höchstens 30 cm. Sie darf bei kräftigem Druck nicht nachgeben.
  • An der Frontseite ist über die gesamte Fahrzeugbreite eine Vorrichtung anzubringen (zum Beispiel ein Schild), die verhindert, dass Personen unter den Zugwagen geraten.
  • Außen dürfen keine scharfkantigen oder gefährlichen Teile hervorstehen. Bei Personenbeförderung gilt das auch für die Innenseiten.
  • Das Sichtfeld des Fahrers darf durch die Aufbauten nicht zusätzlich eingeschränkt werden.
  • Die Wagen müssen die gesamte Zugstrecke ohne besondere Rangiermanöver befahren können.
  • Bei Motivwagen mit Personenbeförderung oder elektrischen Anlagen ist ein geeigneter, zugelassener Feuerlöscher mitzuführen.

Sicherungskräfte

Jede Gruppe stellt zu ihrem Umzugswagen beidseitig mindestens zwei volljährige Sicherungskräfte in Warnweste ab, bei Motivwagen mit Personenbeförderung mindestens vier Ordner. Sie verzichten auf Alkohol.

Ihre Aufgabe ist es zu verhindern, dass Kinder und Erwachsene nahe an die Festwagen herantreten oder gar aufspringen. Besonders gefährlich ist der Raum zwischen Zugwagen und Anhänger – er muss gesichert werden.

Fragen?

Bei Fragen zur Zugordnung meldet euch beim Zugmarschall oder über unsere Kontaktseite.